Allgemeine Geschäftsbedingungen der Connectiv Relocation AG


Art. 1 Allgemeine Informationen

Connectiv Relocation AG bietet Privatkunden, sowie den Mitarbeitern von Geschäftskunden Relocation Dienstleistungen an. Die Leistungen werden in der Vertragsvereinbarung im Einzelnen beschrieben (falls zutreffend).

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 1.1.2022 für alle Vertragsverhältnisse mit Connectiv Relocation AG. Mit der Annahme eines oder mehrerer Angebote sowie der Inanspruchnahme der Relocation Dienstleistungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert.

Art. 2 Vertragsvereinbarung

Der Vertrag gilt für die aufgeführten Dienstleistungen und Preise. Im Falle von Änderungen behält sich Connectiv Relocation AG das Recht vor, den Paketpreis und die Rechnung entsprechend anzupassen, immer nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftraggeber / Kunden.

Zusätzliche Leistungen werden nach Absprache mit dem Kunden auf Stundenbasis berechnet (exkl. 7,7 % MwSt.).

Connectiv Relocation AG beginnt mit der Arbeit, sobald der Vertrag beiderseits unterzeichnet ist oder die Dienstleistungen schriftlich bestätigt wurden. Connectiv Relocation AG wird sich innerhalb von einem Werktag mit dem Kunden in Verbindung setzen.

Die Verantwortung von Connectiv Relocation AG beschränkt sich ausschliesslich auf die Unterstützung des Kunden bei der Erbringung der in der Vertragsvereinbarung beschriebenen Dienstleistungen. Connectiv Relocation AG ist nicht Vertragspartei von Mietverträgen oder anderen Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und Dritten geschlossen werden.

Connectiv Relocation AG agiert lediglich als Vermittler für den Kunden bei der Suche und Sicherung der Immobilie. Der Kunde ist in vollem Umfang dafür verantwortlich, die Bedingungen der abgeschlossenen Verträge zu verstehen und einzuhalten.

Sobald ein Kunde Connectiv Relocation AG über seine Immobilienwahl informiert hat und die Zusage für das Objekt erhält, verpflichtet er sich, die Immobilie unter den in der Bewerbung unterschriebenen Bedingungen zu nutzen. Sollte sich der Kunde anders entscheiden, behält sich Connectiv Relocation AG das Recht vor, dem Kunden die geleistete Arbeit in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

Connectiv Relocation AG übernimmt keine Verantwortung für einen erfolglosen Mietantrag oder für eine nicht freigegebene Kaution durch den Vermieter.

Stornierung/Kündigung des Vertrages: Im Falle einer Vertragsstornierung weniger als 48 Stunden vor Beginn der Dienstleistung werden 50 % der Kosten in Rechnung gestellt.

Sollte der Kunde oder der Auftraggeber während des Prozesses beschliessen, die Dienstleistungen von Connectiv Relocation AG nicht mehr in Anspruch zu nehmen, werden die tatsächlich aufgewendeten Stunden sowie die Kosten für Dritte in Rechnung gestellt.

Art. 3 Rechnungen und Zahlungen

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der Dienstleistung oder nach Unterzeichnung des Mietvertrages. Die Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen zahlbar und werden dem Auftraggeber/Kunden per E-Mail im PDF-Format zugesandt.

In der Rechnung werden alle vereinbarten Leistungen und die angefallenen Kosten, wie z. B. Mittagessen oder Parkgebühren, ausgewiesen.

Dem Kunden können bis zu 50 % der Leistungen im Voraus in Rechnung gestellt werden. Der Restbetrag wird nach Erbringung der Dienstleistungen in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen.

Alle Preise sind in CHF oder EUR angegeben und verstehen sich exklusive 7,7 % Mehrwertsteuer.

Art. 4 Zusätzliche Pakete, Gebühren und Auslagen

Connectiv Relocation AG führt die im Vertrag vereinbarten Dienstleistungen aus. Zusätzliche Leistungen werden verrechnet und müssen vom Kunden schriftlich bestätigt werden. Zusatzkosten, welche im Zusammenhang mit der Dienstleistung entstehen, wie z. B. Mittagessen oder Parkgebühren, sind nicht in den Pauschalen enthalten. Sie werden auf der Rechnung angegeben und durch beigefügte Quittungen belegt.

Art. 5 Geschäftszeiten

Die Geschäftszeiten von Connectiv Relocation AG sind Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 17:00 Uhr. Feiertage werden als arbeitsfreie Tage eingestuft. Auf Wunsch stehen wir Ihnen auch ausserhalb der Geschäftszeiten zur Verfügung. In diesem Fall erlauben wir uns einen Zuschlag von 10% für Samstag und 50% für Sonntag oder allgemeine Feiertage zu verrechnen. Ein Tag basiert auf 8 Arbeitsstunden, einschliesslich Besprechungen und Telefonaten, Verwaltungsarbeiten und Recherchen.

Art. 6 Datenschutz und Vertraulichkeit

Connectiv Relocation hält sich gewissenhaft an die Datenschutzbestimmungen und verpflichtet sich personenbezogene Daten des Kunden und/oder Leistungsempfängers nicht ohne schriftliche Zustimmung des Betroffenen an Dritte weiterzugeben oder für eigene Zwecke zu nutzen, soweit dies nicht vertraglich vorgesehen ist. Connectiv Relocation AG verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der vom Kunden beauftragten Recherchen zu wahren. Darüber hinaus werden alle vertraulichen Unterlagen, die der Kunde Connectiv Relocation AG zur Verfügung stellt, ausschliesslich zur Durchführung der notwendigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags und zur Erfüllung aller vertraglich vereinbarten Leistungen verwendet. Wir bearbeiten personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit dem Schweizerischen Datenschutzgesetz. Darüber hinaus, soweit und sofern die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anwendbar ist, bearbeiten wir Personendaten gemäss den Rechtsgrundlagen in Verbindung mit Art. 6.1 der DSGVO. Für Privatpersonen gilt: Mit dem Akzeptieren unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre personenbezogenen Daten gemäss unserer Datenschutzvereinbarung bearbeiten. Für Unternehmen gilt: Mit der Annahme unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigen Sie, dass Sie die Zustimmung Ihrer Mitarbeiter oder Kunden zur Weitergabe personenbezogener Daten an uns erhalten haben, und dass wir diese Daten gemäss unserer Datenschutzvereinbarung verarbeiten dürfen.

Art. 7 Haftung

Eine Haftung für andere als die im Vertragsgegenstand enthaltenen Dienstleistungen und Pflichten besteht nicht. Insbesondere haftet Connectiv Relocation AG nicht für die Dienstleistungen und Verpflichtungen Dritter, die nicht ihre Vertreter oder Beauftragte sind. Jegliche Haftung für die Richtigkeit der von Connectiv Relocation AG erstellten und dem Kunden oder Leistungsempfänger zur Verfügung gestellten Informationen ist ausgeschlossen. Sollte Connectiv Relocation AG mündliche oder informelle Übersetzungen von Dokumenten oder Informationen erstellen, so kann sie nicht für deren Richtigkeit verantwortlich gemacht werden. In allen Fällen ist die Haftung von Connectiv Relocation AG auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere für Vermögensschäden, ist auch bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. Die maximale Haftung von Connectiv Relocation AG in Bezug auf einen Auftrag, sei es wegen Vertragsverletzung, Fahrlässigkeit oder aus anderen Gründen, entspricht der Kosten der mit dem Kunden vertraglich festgehaltenen Dienstleistung. Connectiv Relocation AG haftet in keinem Fall für indirekte Schäden oder Folgeschäden, unabhängig von deren Ursache. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen haben auf die gesetzlich vorgeschriebene Haftung keinen Einfluss. Gesetzliche Bestimmungen: Wir halten uns jederzeit an die eidgenössische und kantonale Gesetzgebung. Gerichtsstand für beide Parteien ist der Kanton Basel-Stadt.

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